Mietvertrag und Agbs

Art. 1 : Die Vertragspartner sind der Mieter einerseits und die Eigentümer bzw. deren Vertretung andererseits.

Art. 2 : Dies ist ein befristeter Mietvertrag und nur zu Ferienzwecken bestimmt. Der Mieter kann, ohne das Einverständnis des Vermieters, aus diesem Vertrag in keinem Fall ein Recht auf ein Verbleiben über die ursprünglich vereinbarte Periode hinaus in der Wohnung herleiten.

Art. 3 : Die Eigentümer bzw. deren Vertretung kann nicht haftbar gemacht werden für Fälle von höherer Gewalt oder Folgen von Einwirkungen Dritter.

Art. 4 : Die Reservierung wird definitiv mit der Entrichtung der Anzahlung von 20 % des Mietpreises bindend. Die Entrichtung der Anzahlung gilt als Anerkennung des Mietvertrages. Die Zahlung wird per Überweisung auf das angegebene Konto entrichtet. Bei einer Reservierung, weniger als 35 Tage vor Beginn der Mietperiode ist der gesamte Mietpreis fällig.

Art. 5 : Der Restbetrag ist unaufgefordert 30 Tage vor Beginn der Mietperiode fällig. Ist der Restbetrag am 30. Tag vor Beginn der Mietperiode nicht eingetroffen, verfallen die Reservierung und die Anzahlung.

Art. 6 : Nach Erhalt der vollständigen Anzahlung erhält der Mieter unverzüglich eine Buchungsbestätigung zu (per E-Mail), die er beim Antritt des Aufenthalts der Vertretung vor Ort zusammen mit dem Zahlungsbeleg vorlegt.

Art. 7 : Eine eventuelle Annullierung von Seiten des Mieters ist der Vertretung vor Ort schriftlich (per Post oder E-Mail)mitzuteilen. Die Anzahlung verfällt bei jeder Annullierung. Bei einer Annullierung weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietperiode verfällt die gesamte geleistete Zahlung. Tritt der Mieter den Aufenthalt nicht an, erscheint er dort verspätet oder reist er vor Ende der Mietperiode ab, behält die Vertretung vor Ort den vollen Vergütungsanspruch. Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Art. 8 : Falls die Eigentümer oder deren Vertreter sich gezwungen sehen, vor Antritt des Aufenthaltes Änderungen an wesentlichen Punkten des Vertrages vorzunehmen, kann der Mieter den Vertrag aufkündigen oder die Vertragsänderungen akzeptieren. Kündigt der Mieter in der Folge von Vertragsänderungen den Vertrag, werden ihm alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Art. 9 : Die maximale Belegungsanzahl (10 Personen) darf nicht überschritten werden.

Art.10 : Hunde sind nicht zugelassen.

Art.11 : Der Mieter ist gehalten das Haus mit der allergrössten Sorgfalt und gemäß seiner Bestimmung zu behandeln. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder Besucher entstehen. Eine Reisehaftpflichtversicherung wird empfohlen. Die Reinigung während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter. Die Endreinigung obliegt der Vertretung vor Ort und wird pauschal mit Euro 45,- berechnet. Dieser Betrag ist am Abreisetag in Bar zu begleichen.

Art. 12 : Bei Ankunft des Mieters wird eine Bestandsaufnahme des Ferienhauses erstellt, die sowohl vom Mieter als auch vom Besitzer oder seinem Vertreter unterschrieben wird; und es wird eine Kaution in Höhe von Euro 150,- in bar oder als Scheck hinterlegt. Bei der Abreise wird die Kaution abzüglich eventueller Kosten für vom Mieter zu verantwortende Schäden erstattet. Wird über den Wert der Schäden keine Einigung erzielt, wird die Kaution einbehalten und mit Rechnungsbelegen spätestens 2 Monate nach Abreise abgerechnet.

Art. 13 : Vor der Abreise sind die im Mietpreis nicht enthaltenen Nebenkosten in bar zu entrichten. Die Nebenkosten werden ermittelt auf der Basis der unter Nebenkosten aufgeführten Preise. Andere als diese Nebenkosten dürfen nicht verlangt werden. Für das Ferienhaus Le Coustal gelten folgende Nebenkosten:
Energiekostenpauschale : Euro 25,-/Woche
Endreinigung : Euro 45,-.

Art. 14 : Eventuelle Reklamationen betreffend den Zustand des Ferienhauses oder des Grundstückes sind der auf dem Grundstück ansässigen Hausverwaltung innerhalb 3 Tagen nach Bezug des Ferienhauses mitzuteilen.

Art. 15 : Der Gerichtsstand ist Mainz, Deutschland.

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